Gruppenreisen nach Slowenien: Regeln in Corona-Zeiten

Gruppenreisen nach Slowenien: Regeln in Corona-Zeiten

© www.slovenia.info, Jošt Gantar

Stand: 07.06.2021

Welche Regeln gelten für eine Gruppenreise während der Corona Pandemie, wenn ich nach Slowenien reisen will?

Wir versuchen für Euch, wochenaktuell die relevanten Daten und Verordnungen zu erfassen und vor allen Dingen auch zu interpretieren.

Hensers Gesamteinschätzung für eine Freizeit in Slowenien

Ihr könnt in diesem Sommer eine Ferienmaßnahme oder Kinder- und Jugendfreizeit in Slowenien durchführen. Die Einreise aus Deutschland ist problemlos möglich, die Corona-Beschränkungen im Land wurden aufgehoben.

1. Einreise nach Slowenien

Die Einreise nach Slowenien ist ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich. Es ist kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mehr notwendig.

Für den Aufenthalt in Slowenien wird ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt (gilt auch für Kinder!).

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/sloweniensicherheit/210644 

https://www.gov.si/en/news/2022-02-18-rvt-condition-no-longer-applies-for-entry-into-slovenia/

2. Transit durch Österreich

Die Durchreise durch Österreich ist ohne Einschränkungen erlaubt.

3. Regeln in den Slowenien

Öffentliches Leben:

Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.) sowie Gastronomiebetriebe sind uneingeschränkt geöffnet. Auch Kultur- und Sportveranstaltungen sowie alle anderen Aktivitäten können ohne die 3G-Regel besucht werden.

Die Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen des Gesundheitswesens. Für den ÖPNV und allen geschlossenen Räumen des öffentlichen Lebens gilt die Empfehlung zum Tragen einer Maske.

Deutsche Staatsangehörige, die sich als Touristen in Slowenien aufhalten und deshalb keinen slowenischen Hausarzt haben, können sich bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550 wenden. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/sloweniensicherheit/210644
https://www.laibach.diplo.de/si-de/service/-/2312802
https://www.gov.si/en/topics/coronavirus-disease-covid-19/

4. Rückreise aus Slowenien

Die Einreiseverordnung für Deutschland wurde gelockert. Seit dem 1. Juni brauchen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Bitte auf dem Laufenden halten, Vorgaben können sich immer wieder ändern.

Informationsquellen:
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
www.rki.de/risikogebiete
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

 

7-Tages-Inzidenz in den Slowenien
vor zwei Wochen, 28.06.2022: 202,5
heute, 11.07.2022: 484,8

Informationsquelle: https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/slowenien/  (JHU)

So interpretieren wir bei Reiseservice Henser diese Daten:

Eine Reise nach Slowenien ist ohne Einschränkungen möglich. Die Lockerungen im öffentlichen Leben sind nach intensiver Abwägung vorgenommen worden und spiegeln sich in ganz Europa wider.

4. Wichtige Links:

Einschätzung des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/sloweniensicherheit/210644
Reisefakten vom ADAC: https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reiseziele/slowenien/uebersicht/

Corona in Zahlen: https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/slowenien/
Slowenische Coronaregeln über Re-open EU: https://reopen.europa.eu/de/map/SVN/7001

Eure Mithilfe

Ihr kennt aus verlässlicher Quelle Änderungen der Regeln oder habt wertvolle Erfahrungen, die ihr mit anderen Gruppen teilen wollt?
Schreibt uns unter info@reiseservice-henser.de und helft uns und anderen Gruppen, diese Informationen so zuverlässig wie möglich zu halten.

 

Die hier zusammengestellten Informationen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt.
Die Informationslage in der Corona-Pandemie ändert sich mitunter so rasch und häufig, dass sich manche Informationen überholen können.
Diese Informationen sind nicht rechtsbindend.

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