Diese finanziellen Förderungen könnt ihr für eure Handicap-Freizeit beantragen - Reiseservice Henser

Diese finanziellen Förderungen könnt ihr für eure Handicap-Freizeit beantragen

© Zerbor

Urlaub machen kostet Geld. Urlaub machen mit Assistenzhelfern, barrierefreien Transportwegen und behindertengerechter Unterbringung kostet noch mehr Geld. Um die Finanzierung eurer Handicap-Freizeit auf möglichst breite Beine zu stellen und auch Teilnehmenden mit kleinem Budget das Mitfahren zu ermöglichen, könnt ihr verschiedene Gelder beantragen. Aber wie kommt ihr an das Geld? Eine kleine Übersicht über mögliche Fördermittel.

Aktion Mensch

Als gemeinnütziger Träger, der Ferienfreizeiten für Menschen mit Behinderung ausrichtet, kann bei der Aktion Mensch für jede Reise einzeln eine finanzielle Förderung beantragt werden. Dafür muss die Institution sich anfangs bei der Aktion Mensch registrieren. Nachdem alle Dokumente geprüft und die Einrichtung freigeschaltet wurde, kann die Reiseförderung einfach per Online-Formular beantragt werden. Unserer Erfahrung nach werden die Fördermittel schnell bewilligt.

Da Träger mit den Reisen keine Gewinne erwirtschaften dürfen, muss nach Beendigung der Fahrt ein Verwendungsnachweis ausgefüllt werden, was aber ebenfalls leicht per Online-Formular erledigt werden kann. Das Angebot der Aktion Mensch gilt bundesweit für alle Einrichtungen, die keine gewerblichen Interessen verfolgen.

Rechenbeispiel: Für eine einwöchige Reise fördert die Aktion Mensch die Finanzierung der Reiseassistenzen mit 35 Euro pro Person und Tag, ausgehend von einem Betreuungsschlüssel von 1:3. Allerdings kann auch ein anderer Betreuungsschlüssel bewilligt werden, sofern Teilnehmende beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, eine starke Sehbehinderung oder eine anerkannte Pflegestufe 4 oder 5 haben.

Weitere Informationen zu Fördermitteln der Aktion Mensch findet ihr hier: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/antrag/schnell-check

Budget für Verhinderungspflege

Allen Menschen mit Behinderung, die mindestens eine anerkannte Pflegestufe 2 haben, steht ein sogenanntes Budget zur Verhinderungspflege bei ihrer Pflegekasse (respektive Krankenkasse) zu. Aus diesem Budget können Zuschüsse beantragt werden, sobald die Hauptpflegeperson verhindert ist – was auf eine Reisesituation in der Regel zutrifft. Entweder können die Träger für jeden Reiseteilnehmenden direkt mit der Pflegekasse abrechnen oder sie stellen den Teilnehmenden nach Ende der Reise eine Bescheinigung über die Summe der Pflegekosten aus.

Diese kann dann vom Teilnehmenden selbst bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht werden. Diese Variante bedeutet aber, dass der Teilnehmende für die Kosten in Vorleistung treten muss.

Rechenbeispiel: Das Budget, was den Teilnehmenden zusteht, beläuft sich aktuell (Stand: September 2023) auf 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Sofern dieses Budget bei der Pflegekasse noch nicht ausgeschöpft ist, können die Pflegekosten für den Teilnehmenden während der Freizeit in voller Höhe übernommen werden.

Weitere Informationen zur Verhinderungspflege findet ihr hier: www.Bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege

1500 Euro Entlastungsbetrag

Bei dem Entlastungsbetrag handelt es sich um den gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung zur Unterstützung im Alltag für alle Personen mit einem Pflegegrad (auch schon ab Stufe 1). Das Geld ist allerdings zweckgebunden, heißt: Die Kostenerstattung wird dem Teilnehmenden nur dann gewährt, wenn er tatsächlich an einer Reise teilgenommen hat. Diese Förderung muss vom Teilnehmenden nach Abschluss der Reise mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Auch hier muss der Teilnehmende also in Vorleistung gehen und hinterher eine Erstattung der Pflegekosten während der Reise beantragen.

Wichtig: Der Träger, der die Freizeit durchführt, muss bei der Pflegekasse offiziell anerkannt sein. Die meisten Einrichtungen, die familienunterstützende Dienste anbieten, sind das aber in der Regel.

Rechenbeispiel: Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf 125 Euro Entlastungsbetrag pro Monat, also 1500 Euro pro Kalenderjahr. Geld, das während eines Monats nicht abgerufen wurde, wird auf den folgenden Monat aufgeschlagen. Der Entlastungsbetrag kann bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres bei der Pflegekasse abgerufen werden.

Weitere Informationen zum Entlastungbetrag: www.Bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag

Weitere Fördermöglichkeiten

Oft gibt es regional noch weitere Möglichkeiten, um eine Handicap-Reise zu bezuschussen. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich eine Recherche beispielsweise nach Ferienpatenprojekten, Stiftungen oder Kinder- und Jugendvereinen in der eigenen Umgebung lohnt. Unser Tipp: Einfach mal das Telefon in die Hand nehmen und nachfragen.

Vielen Dank an Kai Hermann von der Lebenshilfe Bochum, der uns mit seinem Wissen und seiner Erfahrung für diesen Artikel als Quelle zur Verfügung stand.

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